Turnierrichtlinien
1. |
Teilnahmeberechtigt sind alle im Spielplan genannten Mannschaften. Alle Mannschaften haben vor dem ersten Spiel einen ordnungsgemäß ausgefüllten Spielbericht bei der Turnierleitung abzugeben. Nur die dort aufgeführten Spieler/innen sind teilnahmeberechtigt. Die Spielerpässe sind mitzuführen und auf Anfrage vorzulegen. |
2.
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Gespielt wird nach den Regeln des DHB in Verbindung mit der Satzung und den Ordnungen des DHB sowie den Ergänzungen des HVSH in der z. Zt. Gültigen Fassung gem. den Internationalen Handball-Regeln mit Stand vom 01.07.2022. Damit entfällt die Neuregelung zur "Anwurfzone", der Anwurf wird am Mittelpunkt ausgeführt und es gilt der 3m-Abstand zum ausführenden Spieler. Für die Jugendmannschaften gelten die Jahrgangseinteilungen der im Sommer beginnenden neuen Saison 2024/25. |
3.
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Die Spieldauer beträgt für alle Mannschaften an beiden Tagen 2 x 8 Minuten ohne Pause beim Seitenwechsel. Es wird ohne Auszeit und Time-Out gespielt. Alle Spiele werden über die Lautsprecheranlage aufgerufen und von der Turnierleitung an- und abgepfiffen. Die Spieldauer richtet sich nach den Meldungen und kann sich daher noch ändern. |
4.
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Unpünktliches Erscheinen oder Nichtantreten einer Mannschaft führt zu einer Wertung mit 0:2 Punkten und 0:3 Toren. Ein ausgefallenes Spiel kann nach Einigung mit dem Spielgegner und Zustimmung der Turnierleitung nachgeholt werden, soweit es der Spielplan zulässt. |
5.
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Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft hat Anwurf, spielt mit dem Rücken zur Spielfeldnummer, stellt den Spielball und muss bei gleicher Spieltracht diese wechseln bzw. „Leibchen“ überziehen. Die zweitgenannte Mannschaft hat einen Ersatzball bereitzuhalten. Die Mannschaften müssen einheitliche Spielkleidung mit Nummern tragen. Das Tragen von Stollenschuhen (auch mit Noppensohle) ist untersagt. |
6.
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Das Auswechseln von Spielern/innen zwischen den verschiedenen Mannschaften eines Vereins in der gleichen Altersklasse ist nur von „unten“ nach „oben“ gestattet. Wer während des Turniers in der oberen Mannschaft ein Spiel bestritten hat, ist dort festgespielt. Dieses gilt auch für den Seniorenbereich. |
7.
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Bei Punktgleichheit fällt die Entscheidung in der Reihenfolge: Torverhältnis (Subtraktionsverfahren), danach die Anzahl der geworfenen Tore, anschließend der direkte Vergleich und ggf. 7-Meter-Werfen mit 5 Spielern/innen. Bei unentschiedenem Ausgang von Spielen im Halbfinale oder Finale gibt es eine Verlängerung von 3 Minuten, steht dann kein Sieger fest, folgt ein 7-Meter-Werfen mit 5 Spielern/innen. |
8.
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Die Ergebnisse aus den Staffelpielen werden in den A bzw. B Pokal mitgenommen und verrechnet. |
9.
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Erfolgte eine Disqualifikation nach den Regeln 8.6 und/oder 8.10 des Regelwerkes, ist eine weitere Turnierteilnahme ausgeschlossen. Die Turnierleitung entscheidet im Einzelfall, ob die/der Betroffen/e den Sportplatz verlassen muss und behält sich eine Meldung an den zuständigen Verband vor. |
10.
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Minis + Maxis : Es wird auf abgehängte Tore gespielt. Beide Halbzeiten offene Manndeckung, max. 6 Feldspieler + 1 Torwart (sollte die gegnerische Mannschaft weniger Spieler haben, spielt die eigene Mannschaft ebenso in gleicher Anzahl. E-Jugend : Es wird auf abgehängte Tore gespielt. Beide Halbzeiten offene Manndeckung |
11.
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Proteste sind grundsätzlich ausgeschlossen, außer zu Punkt 6. Bei Verstößen gegen die Turnierrichtlinien entscheidet die Turnierleitung |
12.
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Die Schiedsrichter/innen werden vom ausrichtenden Verein gestellt. |
13.
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Sollte das Turnier witterungsbedingt nicht durchgeführt werden können, erfolgt keine Erstattung der Meldegelder. Gleiches gilt für Mannschaftsrückziehungen, die nach Anmeldeschlus zurück gezogen werden. Die Turnierleitung behält sich vor bei zu geringer Meldung Altersklassen zu streichen! |
14.
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Haftung für Schäden jeglicher Art sowie für verloren gegangene Gegenstände wird vom ausrichtenden Verein nicht übernommen. |
15.
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Das private Grillen von mitgebrachtem Grillgut auf dem Turniergelände ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Ebenso ist es untersagt Stromgeneratoren oder ähnliche Gerätschaften mitzubringen. Musikanlagen sind nur unter der Nutzung bei "normaler" Lautstärke gestattet. |
Stand: März 2024 (Änderung möglich) |